Oldenburg, 50er Jahre: Die Kriegswitwe Margarete versucht, für sich und ihre Söhne eine Rente zu erhalten. Scheinbar ohne Grund wird sie vom Amtsarzt Dr. Ahrens in die Psychiatrie eingewiesen.
Nach einem Jahr kehrt Margarete traumatisiert und erschöpft zurück, vom Staat entmündigt und von der Gesellschaft stigmatisiert. Sie will beweisen, dass ihre Einweisung ein Irrtum war. Und sie will das Sorgerecht für ihre Kinder zurück.
Die Nachbarn im Haus kümmern sich aufdringlich um sie. Während ihres Aufenthaltes in der Heil-und Pflegeanstalt von Wehnen hatten sich die geschwätzige Frau Schröder und der Kriegsveteran Herr Windhorst in Margaretes Wohnung häuslich niedergelassen. Windhorst ist nun gar von Amts wegen zu Margaretes Vormund bestellt. Margarete verfügt nicht einmal über ausreichend Mittel, um ihre Kinder zu besuchen. Die beiden Buben sind bei Margaretes Schwester Erna untergekommen. In der Nachbarschaft und in ihrer eigenen Familie spürt Margarete, dass seit der Einweisung in die Psychiatrie ein Makel an ihr haftet.
Nur die junge Antje, die früher ihre Kinder gehütet hat, begegnet Margarete unvoreingenommen. Während der Nazi-Herrschaft war Antjes psychisch kranke Mutter in der Heil- und Pflegeanstalt gestorben. Margarete vertraut sich Antje an. Die schrecklichen Erinnerungen an Wehnen wecken in ihr immer wieder Ängste, aber auch den Willen, sich zur Wehr zu setzen. Dabei begibt sie sich auf dünnes Eis, denn keiner der verantwortlichen Pfleger und Ärzte will zu Margaretes Vorwurf der falschen Einweisung Stellung beziehen.
Die emotional anrührende Geschichte birgt einen wahren Kern: Die Heil- und Pflegeanstalt von Wehnen wurde bis in die 90er Jahre als "saubere" Anstalt betrachtet. Erst Archivfunde deckten die schrecklichen Euthanasie-Verbrechen der Nazi-Ärzte und Pfleger auf, die in Wehnen Zwangsarbeiter und psychisch Kranke systematisch in den Hungertod trieben.